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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz SDCL § 20-9-4.1 (Gesetz des barmherzigen Samariters). Eine gesonderte Haftungsbefreiung für Angehörige der Gesundheitsberufe ist in SDCL § 20-9-3 geregelt.
Schutzumfang Schützt jede Person, die in gutem Glauben und ohne Vergütung am Ort eines Notfalls Erste Hilfe leistet. Die Haftungsbefreiung gilt nicht, wenn die Verletzung auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches oder rücksichtsloses Fehlverhalten zurückzuführen ist.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext SDCL §§ 20-9-4.3 bis 20-9-4.8: Jede Person, die in gutem Glauben bei der Notfallversorgung einen AED verwendet, zu verwenden versucht oder auf dessen Verwendung verzichtet, ist von der zivilrechtlichen Haftung befreit, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem oder rücksichtslosem Fehlverhalten.
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In South Dakota schützt das Gesetz des barmherzigen Samariters (SDCL § 20-9-4.1) jeden, der in gutem Glauben und unentgeltlich am Ort eines Notfalls Erste Hilfe leistet. Die Haftungsbefreiung entfällt nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem, rücksichtslosem Fehlverhalten. Bei Defibrillatoren gehen die SDCL §§ 20-9-4.3 bis 20-9-4.8 noch weiter: Ob Sie den AED verwenden, seine Verwendung versuchen oder darauf verzichten – Sie bleiben geschützt.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

South Dakota erlegt niemandem die Pflicht auf, einem Fremden zu Hilfe zu kommen; einzugreifen bleibt eine freie Entscheidung. Das Gesetz will Ihnen nicht die Hand zwingen, sondern Sie beruhigen, sobald Sie sich entschieden haben – und deckt sogar das Zögern vor einem AED ab. Nichts zwingt Sie zum Handeln, doch alles ermutigt Sie dazu.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Wenn das Gesetz sogar das Zurückschrecken aus Angst abdeckt, sagt es Ihnen etwas: Das einzige wirkliche Versagen wäre, nicht zu wissen, was zu tun ist. Über die weiten Entfernungen South Dakotas hinweg kann ein Krankenwagen lange Minuten brauchen, um einen Bauernhof oder einen einsamen Straßenabschnitt zu erreichen, und diese Minuten gehören den Ersthelfern. HLW zu lernen und den Umgang mit einem AED bedeutet, dass Sie ruhig und methodisch handeln können, statt tatenlos zuzusehen. Hier zählt Können ebenso viel wie Mut.

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